Naturland-Zertifikat

Informationen über die strengen Naturland-Richtlinien finden Sie unterhalb des Zertifikats.

Naturland

  • Kultur auf reinem Öko-Substrat


Der Schwerpunkt der Mikroalgenproduktion liegt in tropischen und subtropischen Gebieten.
Zum Wachstum benötigen beide Arten möglichst viel Sonnenlicht, daher ist das Wasser in den Kulturbecken nur etwa dreißig Zentimeter tief und wird ständig umgewälzt.

Die Naturland Richtlinien behandeln Mikroalgen wie andere Produkte, die aus Mikroorganismen bestehen (z.B. Hefe): es dürfen also nur zertifizierte Ökoprodukte auf pflanzlicher Basis als Wachstums-Substrat eingesetzt werden. Folgerichtig verbietet Naturland bei der Kultur der Mikroalgen den Einsatz von Kunstdünger oder tierischen Produkten (Mist, Blutmehl etc.).
Zur Kultivierung der Algen schreibt Naturland den Einsatz von Wasser in Trinkwasserqualität vor.

In der weiteren Verarbeitung sind keine konventionellen Presshilfsstoffe oder sonstige Zusätze erlaubt.

  • Soziale Standards garantiert:


Der ganzheitliche Anspruch der Naturland Richtlinien schließt auch den sozialen Umgang mit den Menschen, die auf den Betrieben leben und arbeiten, mit ein.

Die Grundrechte der Menschen, die auf den Naturland Betrieben leben und arbeiten,
werden beachtet; sie müssen mind. den lokalen gesetzlichen Vorschriften entsprechen
bzw. den Menschenrechten nach UN Konventionen, den International Labour Organisa-
tion Conventions and Recommendations (ILO)1 und den UN Kinderrechtskonventio-
nen2, sollten diese darüber hinausgehen.

Folgerichtig verbieten die Naturland-Richtlinien Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Ungleichbehandlung aufgrund von Herkunft, Glauben, Geschlecht, Mitgliedschaften oder politischer Überzeugung.
Die Richtlinien garantieren die Versammlungsfreiheit, Zugang zu Gewerkschaften, faire Löhne, Sozialleistungen, Gleichbehandlung, uvm.

  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz:


Die Naturland-Richtlinien helfen die natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanze, Tier und Mensch
langfristig zu erhalten. Die Anwender dieser Richtlinien leisten somit einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.
Jeder Verarbeiter, der mit ökologischen Produkten Handel treibt, muss sicherstellen, dass von seiner Seite alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, die eine Verunreinigung der Produkte oder der Umwelt mit nicht zugelassenen Stoffen verhindern.
Die Verarbeitungsbetriebe verfügen über schriftlich festgelegte Verfahren und Maßnahmen bezüglich Umweltschutz, z.B.:
Minimierung und Überwachung von Abfall- und Umweltbelastungen
Dokumentation der Ausbildung des Personals bezüglich sparsamen Umgangs mit Wasser und
Energie, richtige und sparsame Verwendung von Chemikalien und ihrer korrekten Entsorgung.

  • Fazit:


Naturland zertifizierte Chlorella und Spirulina unterscheiden Sie somit von nur Bio-zertifizierten oder gar nach konventionellen Standards angebauten Algen in:

-der größeren Reinheit der Produkte
-den höheren sozialen Standards der Mitarbeiter des Betriebs
-saubererem Umweltmanagement

Mit einem Naturland-Produkt entscheiden Sie sich also für ein Produkt das sowohl Ihnen, Ihren Mitmenschen und unserer Umwelt gut tut.